
Veranstaltungen
"Kommunikationsausbildungen - Führen und Leiten §39a SGB V"
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Ausbildung in der ambulanten Hospizarbeit „Führen und Leiten“ 80 Std. nach § 39 a SGB V
18.02.2025 - 20.03.2025
Der § 39 a SGB V und seine aktuelle Rahmenvereinbarung beschreiben das Tätigkeitsprofil für die KoordinatorInnen in der ambulanten Hospizarbeit mit der auf den konkreten Einzelfall des sterbenden Menschen fokussierten “palliativ-pflegerischen und psychosozialen Beratung“ (CASE Management), der „Sterbebegleitung“, zu der eine entsprechend versierte „Ehrenamtsstruktur“ aufzubauen ist (SHARE Management), und der Zusammenarbeit mit den vor Ort bestehenden palliativen Netzwerken der „multiprofessionellen Versorgungsstruktur, z.B. der SAPV“ (CARE Management). Damit sind die 3 zentralen Kompetenzfelder, in denen eine heute adäquate Ausbildung zur Koordination in der ambulanten Hospiz- und Palliativarbeit bereitgestellt und erarbeitet werden muss, benannt und sie gelten in unterschiedlichen Zeitumfängen und –zusammenstellungen ebenso für die ambulante Erwachsenen- wie auch für die Kinderhospizarbeit.
Die BunÂdes-HosÂpiz-AkaÂdeÂmie gGmbH bieÂtet neben der kompletten KoÂorÂdiÂnaÂtiÂonsÂausÂbilÂdung in der ambulanten HosÂpizÂarÂbeit auch den Kommunikationsanteil in der als „Führen und Leiten“ genannten Form an, wie sie die o.g. aktuelle Fassung der Rahmenvereinbarung vom 22.11.2022 in den „Mindestumfängen“ mit 80 Std benennt.
Die AusÂbilÂdungsÂinÂhalÂte
Die Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit nach § 39 a SGB V vom 22.11.2022 nennt in den Anlagen 4c und 4d die für die Koordinationsausbildung im ganzen und auch für „Führen und Leiten“ im besonderen beachtlichen „Mindestlerninhalte und Mindestumfänge“. Die dort genannten Inhalte sind somit für die Ausbildung bindend (vgl. Rahmenvereinbarung). Die Ausbildung findet für eine begrenzte TeilnehmerInnenzahl statt.
Die AusÂbilÂdungsÂterÂmiÂne (siehe PDF hier!)
Die BunÂdes-HosÂpiz-AkaÂdeÂmie gGmbH bieÂtet neben der kompletten KoÂorÂdiÂnaÂtiÂonsÂausÂbilÂdung in der ambulanten HosÂpizÂarÂbeit auch den Kommunikationsanteil in der als „Führen und Leiten“ genannten Form an, wie sie die o.g. aktuelle Fassung der Rahmenvereinbarung vom 22.11.2022 in den „Mindestumfängen“ mit 80 Std benennt.
Die AusÂbilÂdungsÂinÂhalÂte
Die Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit nach § 39 a SGB V vom 22.11.2022 nennt in den Anlagen 4c und 4d die für die Koordinationsausbildung im ganzen und auch für „Führen und Leiten“ im besonderen beachtlichen „Mindestlerninhalte und Mindestumfänge“. Die dort genannten Inhalte sind somit für die Ausbildung bindend (vgl. Rahmenvereinbarung). Die Ausbildung findet für eine begrenzte TeilnehmerInnenzahl statt.
Die AusÂbilÂdungsÂterÂmiÂne (siehe PDF hier!)