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"Koordinationsausbildungen - Ambl. Hospiz 39 a SGB V - Mindestumfang 40 + 80 Std."

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KOORDINATIONS-Ausbildung in der ambulanten Hospizarbeit (nach § 39 a SGB V mit 40 Std. „Koordination“ und 80 Std. „Führen und Leiten“)


24.04.2025 - 10.10.2025
Aus dem Beirat der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH heraus befassen wir uns schon seit Jahren mit den Fragen zur adäquaten Kompetenz für die Koordination der ambulanten Hospizarbeit heute. Seit 2017 erarbeiten wir dazu in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Daniela Grammatico (ltd. Koordinatorin der Ökumenischen Hospizbewegung Düsseldorf-Süd e.V. und Lehrtrainer/In der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e.V.), Paul Herrlein (Gf. Vorstand im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V.), Dr. Paul Timmermanns (Seelsorger und Geschäftsführer der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH) und Prof. em. Dr. Michael Wissert (Prof. em. für Sozialarbeit/ Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e.V.), eine umfassende Koordinationsausbildung für die ambulante Hospizarbeit als auch für andere Leistungssysteme der Hospiz- und Palliativversorgung im Ganzen, mit denen nach § 39 a SGB V die ambulante Hospizarbeit in der „regionalen multiprofessionellen Versorgungsstruktur… im Sinne eines integrativen Ansatzes“ (vgl. Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit vom 22.11.2022) zusammenarbeiten (können) muss.

Der § 39 a SGB V und seine aktuelle Rahmenvereinbarung beschreiben das Tätigkeitsprofil für die KoordinatorInnen in der ambulanten Hospizarbeit mit der auf den konkreten Einzelfall des sterbenden Menschen fokussierten “palliativ-pflegerischen und psychosozialen Beratung“ (CASE Management), der „Sterbebegleitung“, zu der eine entsprechend versierte „Ehrenamtsstruktur“ aufzubauen ist (SHARE Management), und der Zusammenarbeit mit den vor Ort bestehenden palliativen Netzwerken der „multiprofessionellen Versorgungsstruktur, z.B. der SAPV“ (CARE Management). Damit sind die 3 zentralen Kompetenzfelder, in denen eine heute adäquate Ausbildung zur Koordination in der ambulanten Hospiz- und Palliativarbeit bereitgestellt und erarbeitet werden muss, benannt und sie gelten in unterschiedlichen Zeitumfängen und –zusammenstellungen ebenso für die ambulante Erwachsenen- wie auch für die Kinderhospizarbeit.

Die Bun­des-Hos­piz-Aka­de­mie gGmbH bie­tet die Ko­or­di­na­ti­ons­aus­bil­dung in der ambulanten Hos­piz­ar­beit hier zunächst in der Form an, wie sie die o.g. aktuelle Fassung der Rahmenvereinbarung vom 22.11.2022 erfordert und dort in den benannten „Mindestumfängen“ mit 40 Std. „Koordination“ und 80 Std. „Führen und Leiten (Kommunikation)“ aufgestellt ist. Daneben besteht die Möglichkeit diese „Koordinationsausbildung für die ambulante Hospizarbeit nach § 39 a SGB V“ in einer erweiterten Fassung so abzuschließen, dass auch die erforderlichen Kompetenzen für die/ den „Netzwerk-KoordinatorIn“ nach § 39 d SGB V (GVWG) erarbeitet werden können.

Die Aus­bil­dungs­in­hal­te

Die Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit nach § 39 a SGB V vom 22.11.2022 nennt in den Anlagen 4c und 4d die für diese Koordinationsausbildung beachtlichen „Mindestlerninhalte und Mindestumfänge“. Die dort genannten Inhalte sind somit für die Ausbildung bindend (vgl. Rahmenvereinnarung). Derzeit gehen wir davon aus, dass es über diese betonten „Mindestbemessungen“ hinaus noch weitere zentrale Lernschritte in der aktuellen Lage der ambulanten Hospizarbeit heute zu vollziehen gibt, um auf der Höhe der Zeit eine gute und wachsend solide Koordinationstätigkeit im Hospizbereich, insbesondere in der Haltungsorientierung der Begleitkompetenzen und im Feld der Netzwerk-Koordination, erreichen und aufbauen zu können. Die Ausbildung findet für eine begrenzte TeilnehmerInnenzahl statt.

Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen für die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer der Ausbil­dung sind ein ab­ge­schlos­se­nes Stu­di­um im So­zi­al- und Ge­sund­heits­be­reich bzw. -ma­nage­ment oder eine Kranken- bzw. Altenpflegeausbildung oder/ und ei­ne mehr als 3-jäh­ri­ge Be­rufs­er­fah­rung auf Grund­la­ge ei­nes an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­gan­ges in ei­ner Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ein­rich­tung bzw. in ei­ner an­de­ren Ein­rich­tung, in der es zu Be­rüh­run­gen mit Fra­gen der Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ar­beit kommt, erfordert. Für abweichende Ausbildungswege und alle weitere Information besteht die Möglichkeit der Anfrage über unsere Ausbildungshotline: 0151/ 55 79 81 57.

Fachteam:

Daniela Grammatico (Ökumenische Hospizbewegung Düsseldorf-Süd e.V./ DGCC e.V.); Margarete Heidkönig-Wilp (Hospizverein Region Lengerich e.V.); Paul Herrlein (gf. Vorstand DHPV e.V.); Dr. Paul Timmermanns (Geschäftsführer Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH); Prof. em. Dr. Michael Wissert (Weingarten).

Die Aus­bil­dungs­ter­mi­ne (siehe PDF hier!)