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"Koordinationsausbildungen - Zusatzqualifikation Päd. PC"

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„Zu­satz­qua­li­fi­ka­ti­onen päd­ia­tri­sche Pal­lia­ti­ve Ca­re“ (§ 39 a SGB V) - Ausbildungsgang 05


21.10.2025 - 26.11.2025
Fortlaufende Ausbildungsgänge 2025/ 2026

Die Hospiz-Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die in welcher Situation auch immer von Sterben, Tod und Trauer betroffen sind, kann heute in allen Diensten ambulanter Hospizarbeit geschehen. Dazu bietet die aktuelle Rahmenvereinbarung nach 39 a SGB V sowohl für den Kinder und Jugend- als auch für den Erwachsenen-Hospizdienst eine gute Grundlage. Hospizdienste generell stehen vor der Aufgabe, in den von ihn zu entwickelnden Möglichkeiten Kinder und Jugendliche adäquat zu begleiten, seien sie selber sterbend oder seien sie von dem Sterben ihrer Angehörigen im Familienbezugssystem mit betroffen. Sie dürfen nicht übersehen werden, denn ihr Leben hängt von einer adäquaten Begleitung in diesen Momenten n.a. ab. Alle ambulanten Hospizdienste können hier über eine entsprechend ausgerichtete „Zusatzqualifikation pädiatrische Palliative Care“ nach § 39 a SGB V den für ein differenziertes Angebot in der Begleitung von Kinder und Jugendlichen passenden Qualifizierungsschlüssel finden, bis dahin, dass das eigene Angebot zu einem ambulanten Kinder-Hospizdienst damit aufbaubar ist.

Die Ko­or­di­na­ti­on der Leis­tung und Er­brin­gung von ambulanter Kinder-Hos­piz­ar­beit ist in der Rah­men­ver­ein­ba­rung nach § 39 a SGB V zu „In­halt, Qua­li­tät und Um­fang der am­bu­lan­ten Hos­piz­ar­beit für Kin­der, Ju­gend­li­che und jun­ge Er­wach­se­ne“ vom 21.11.2022 so geregelt, dass es zu den benötigten Kom­pe­tenz­er­for­der­nis­sen neben der Ko­or­di­na­ti­ons­aus­bil­dung des­wei­te­ren ent­we­der ei­ne „Päd­ia­tri­sche Pal­lia­ti­ve-Ca­re-Aus­bil­dung“ oder für al­le, die in Pal­lia­ti­ve Ca­re schon aus­ge­bil­det sind, ei­ne „Zu­satz­qua­li­fi­zie­rung päd­ia­tri­sche Pal­lia­ti­ve Ca­re“ nach § 4 Abs. 1 c bedarf.

Die Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus allen Be­rei­chen der am­bu­lan­ten Hos­piz­ar­beit die­se „Zu­satz­qua­li­fi­ka­ti­on päd­ia­tri­sche Pal­lia­ti­ve Ca­re“ ent­spre­chend fortlaufend in modularen Ausbildungsgängen so an, dass sie sowohl im Aufbau ambulanten Kinder-Hospizarbeit als auch in der Entwicklung einer differenzierten Angebotsstruktur für die Hospiz-Begleitung im gesamten Familienbezugssystem dienlich ist.

Ausbildungsgang 05 (Termine): 21. – 23. Oktober und 25./ 26. November 2025

„Zu­satz­qua­li­fi­ka­ti­onen päd­ia­tri­sche Pal­lia­ti­ve Ca­re“ (§ 39 a SGB V) - Ausbildungsgang 06


10.03.2026 - 23.04.2026
Ausbildungsgang 06 (Termine): 10. – 12. März und 22./ 23. April 2026