Veranstaltungen
"Koordinationsausbildungen - Ambl. Kinderhospizarbeit 39 a SGB V"
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Koordinationsausbildung in der ambulanten Kinderhospizarbeit (§ 39 a SGB V)
24.04.2025 - 11.12.2025
Die ambulante Kinderhospizarbeit wird heute in Deutschland von Diensten erbracht, die sich speziell für diese Arbeit aufstellen und ausstatten, oder auch von ambulanten Hospizdiensten generell, die selber zusätzlich einen ambulanten Kinderhospizdienst gründen. Für beide Formen der Einrichtung der ambulanten Kinderhospizarbeit gelten seit dem 21.11.2022 die neuen Rahmenvereinbarungen nach § 39 a SGB V. Die Festschreibungen der Anforderungs- und Kompetenzprofile zur Koordination ambulanter Kinderhospizarbeit speisen sich dort im Kern aus den selben Quellen der haltungsorientiert vernetzten Grundorientierung hospizlicher Begleitung, aus denen heraus sich auch die Koordination ambulanter Hospizarbeit für Erwachsene entwickelt hat. Das macht auch Sinn, denn die Koordination muss und kann ja nur aus einem Guss sein, weil Koordinationskompetenzen sich nicht groß mit dem Adressaten der Hilfe- und Unterstützungsleistungen ändern müssen. Und dennoch gibt es selbstverständlich ein spezifisches Tätigkeitsprofil der ambulanten Kinderhospizarbeit, so dass deren Koordination in der Entwicklung der benötigten Kompetenzen gemäß den Vorgaben des § 39 a SGB V eine eigene Koordinationsausbildung zur Voraussetzung hat. Vielmehr als in der ambulanten Erwachsenenhospizarbeit geht es in der Kinderhospizarbeit um die Begleitung des gesamten Familiensystems, das das lebensverkürzend erkrankte Kind bis zu seinem Tode tragen können muss. Und diese Begleitzeiten können oftmals langfristig über viele Jahre andauern. Auch können die Krankheitsbilder und –verläufe in der pädiatrischen Palliative Care oftmals sehr herausfordernd sein, denkt man z.B. da an schwer mehrfach behinderte Kinder nach der Geburt, so dass auch der Anbindung der ambulanten Kinderhospizienste an die Kinder-SAPV eine hohe Bedeutung zukommt.
Die Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH bietet Ihnen hier die Koordinationsausbildung für die ambulante Kinderhospizarbeit nach § 39 SGB V mit begrenzter TeilnehmerInnzahl an, und zwar sowohl für ambulante Kinderhospizdienste als auch für ambulante Hospize, die einen eigenen Kinderhospizdienst gründen. Ambulante (Kinder)-Hospizeinrichtungen und –träger können hier die für sie tätigen KoordinatorInnen entweder ausbilden oder auch gezielt in der ambulanten Kinderhospizarbeit weiterbilden. Die Rahmenvereinbarung für die ambulante Kinderhospizarbeit nach § 39 a SGB V vom 22.11.2022 nennt in den Anlagen 4c und 4d die für diese Koordinationsausbildung beachtlichen „Mindestlerninhalte und Mindestumfänge“ mit insgesamt 120 Std.; für die „Zusatzqualifikation pädiatrische Palliative Care“ nennt sie diese in Anlage 4 b mit 40 Std.. Die dort genannten Inhalte sind somit für die hier genannten Ausbildungen in der ambulanten Kinderhospizarbeit bindend. Beide Ausbildungen an der Bundes- Hospiz-Akademie gGmbH können aber noch mit einem fakultativ wählbaren Zusatzpensum wahrgenommen werden, um einerseits auch die weitergehend nötigen Kompetenzen in der Netzwerk- Koordination und/ oder andererseits sich einen Case Management-Abschluss für die Überleitung in die Kinder-SAPV zu erarbeiten.
Die AusÂbilÂdungsÂterÂmiÂne (siehe PDF hier!)
Weitere Informationen insbesondere zu unserem Fachteam können Sie dem Ausbildungsflyer im Download entnehmen.
Die Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH bietet Ihnen hier die Koordinationsausbildung für die ambulante Kinderhospizarbeit nach § 39 SGB V mit begrenzter TeilnehmerInnzahl an, und zwar sowohl für ambulante Kinderhospizdienste als auch für ambulante Hospize, die einen eigenen Kinderhospizdienst gründen. Ambulante (Kinder)-Hospizeinrichtungen und –träger können hier die für sie tätigen KoordinatorInnen entweder ausbilden oder auch gezielt in der ambulanten Kinderhospizarbeit weiterbilden. Die Rahmenvereinbarung für die ambulante Kinderhospizarbeit nach § 39 a SGB V vom 22.11.2022 nennt in den Anlagen 4c und 4d die für diese Koordinationsausbildung beachtlichen „Mindestlerninhalte und Mindestumfänge“ mit insgesamt 120 Std.; für die „Zusatzqualifikation pädiatrische Palliative Care“ nennt sie diese in Anlage 4 b mit 40 Std.. Die dort genannten Inhalte sind somit für die hier genannten Ausbildungen in der ambulanten Kinderhospizarbeit bindend. Beide Ausbildungen an der Bundes- Hospiz-Akademie gGmbH können aber noch mit einem fakultativ wählbaren Zusatzpensum wahrgenommen werden, um einerseits auch die weitergehend nötigen Kompetenzen in der Netzwerk- Koordination und/ oder andererseits sich einen Case Management-Abschluss für die Überleitung in die Kinder-SAPV zu erarbeiten.
Die AusÂbilÂdungsÂterÂmiÂne (siehe PDF hier!)
Weitere Informationen insbesondere zu unserem Fachteam können Sie dem Ausbildungsflyer im Download entnehmen.