Rundbrief 41 - 26.6.2024 |
- Kompetenzentwicklungen in der ambulanten Hospizarbeit (Koordinationsausbildungen nach § 39 a SGB V) |
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 1. Kompetenzentwicklungen in der ambulanten Hospizarbeit Zuerst ist zu sagen, dass selbstverständlich die Entwicklung von den notwendigen Kompetenzen in der ambulanten Hospizarbeit nicht davon abhängen, ob ein Dienst/ eine Einrichtung überhaupt nach § 39 a SGB V eine Förderung wünscht und erhält. Immer wieder sind wir mit Hospizvereinen im Gespräch, die diesen Förderweg bewusst nicht wählen. Leitsatz in den meisten Hospiz-Satzungen ist: „Der sterbende Mensch steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten!“ – d.h. dann aber auch, dass alles, was für diesen sterbenden Menschen durch unsere Unterstützung eine wirkliche Hilfe sein könnte, steht im Mittelpunkt meiner Kompetenzentwicklungen in der ambulanten Hospizarbeit. Diese ambulante Hospizarbeit verlangt heute Kompetenzen in der Koordination, Begleitung und auch Vernetzung für den sterbenden Menschen und zwar in einem über fast 30 Jahre entwickelten und heute sehr differenzierten System von Angebotsstrukturen der Hospiz- und Palliativversorgung. Viele ambulante Hospizeinrichtungen stehen in Trägerschaften, die aus gutem Grund und zugunsten der sterbenden Menschen selber verschiedene dieser Angebotsstrukturen zusammenfügen - gerade weil sie den o.g. Leitsatz ihrer Satzung möglichst weitgehend realisieren möchten. So sehen wir Vernetzungen von ambulanter und/ oder stationärer Hospizarbeit zur SAPV und/ oder zur Netzwerk-Koordination nach § 39 d, wir sehen Vernetzungen zu ambulanten Kinderhospizdiensten oder aber auch die Fortentwicklung des ambulanten Hospizes durch einen eigenen Kinderhospizdienst, was ganz neue Möglichkeiten eröffnet, Kinder und Jugendliche, die ja auch vorkommen, ganz neu in die Begleitung zu integrieren; wir sehen Vernetzungen zum Bereich der Alten(pflege)heime und Krankenhäuser, usw… Ist aber die Welt der Entwicklung von ambulanter Hospizarbeit so differenziert gestaltbar, dann braucht es zur notwendigen Kompetenzentwicklung – und das ist in den Gesprächen mit unseren Beiräten an der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH in den letzten Jahren immer deutlicher geworden - auch ein differenziertes Ausbildungssystem zur entsprechend auch vernetzbaren und ggf. auch mehrstufig über Jahre modular in Schritten wählbaren Fortentwicklung der eigenen Einrichtung auf allen Ebenen und Niveaus und für alle ehren- oder hauptamtlich mitarbeitenden Menschen. Dieses möchte die Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH im ganzen und vor allem aus einem Guss vorhalten und für alle anbieten. Die Übersicht über alle Angebote im modularen Ausbildungssystem an der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH findet sich im Bereich „Veranstaltungen“ unserer website www.bundes-hospiz-akademie.de und auf folgende Ausbildungsangebote möchten wir verweisen: A. Grundkompetenzen menschlicher Begleitung (als ein Ergänzungsangebot zum Befähigungskurs für die ehrenamtliche Sterbebegleitung ausgewählter Ehrenamtlicher): B. Ausbildung von KoordinatorInnen der ambulanten Hospizarbeit nach § 39 a SGB V mit den vorgegebenen 40 Std. „Koordination“ und 80 Std. „Führen und Leiten“: C. Ausbildung von KoordinatorInnen der ambulanten Hospizarbeit nach § 39 a SGB V zzgl. der Netzwerk-Kompetenzen im Care Management nach § 39 d D. Ausbildung von KoordinatorInnen der ambulanten Kinder-Hospizarbeit nach § 39 a SGB V: E. Ausbildung von Kommunikationskompetenzen „Führen und Leiten“ gemäß 80 Std, nach § 39 a SGB V: F. Ausbildung zur Case ManagerIn für Hospiz- und Palliativversorgung mit dem Zertifikat der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH incl. allen SAPV-Kompetenzen: So laden wir Sie herzlich zu allen jährlich angebotenen Ausbildungsgängen, die eben auch modular in Schritten miteinander verbindbar und entwickelbar sind, ein! 2. Die Grundstufe aus der Großen Basisqualifikation in der Trauerbegleitung Die aktuelle Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit nach § 39 a SGB V benennt als Leistungserfordernis: „Die ambulante Hospizarbeit soll… die (mit dem Sterben) verbundenen Trauerprozesse begleiten“ (§ 2 Abs 2 der RV). Viele Hospizvereine und –einrichtungen entwickeln deshalb eine Vielzahl von verschiedenen Angeboten in der Trauerbegleitung im Einzel- und/ oder Gruppenbegleitsetting. Die Ausbildungserfordernisse hier werden heute meist in den sog. „Großen Basisqualifikationen“ so ausdifferenziert, dass es neben einer für alle BegleiterInnen sehr wünschenswerten Grundstufe gibt und daneben, für die weitere Kompetenzentwicklung auch eine zusätzliche „Aufbaustufe“. An der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH sind sowohl die Grundstufe separat als auch die Große Basisqualifikation im ganzen wählbar und ggf. können nach erfolgter Abklärung auch bereits bestehende Bildungsnachweise anerkannt werden. Alle weiterhin Interessierte finden unter folgendem Link weitere Details: https://www.bundes-hospiz-akademie.de/veranstaltungen.2 und auch im pdf eine „Empfehlungen zur Ausbildungsentscheidung“ für die Trauerbegleitung im Hospiz-Kontext. 3. Hospizarbeit in Schulen: Die Bundesprojekte für Grundschule und für weiterführende Schulen Seit 2008 entwickeln wir an der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH das Profil für eine Hospizarbeit in Schulen über unsere Bundesprojekte „Hospiz macht Schule“ für Grundschulen und „Hospiz macht Schule weiter“ für weiterführende Schulen. Das Bundesprojekt „Hospiz macht Schule“ feierte jetzt sein 15-jähriges Bestehen mit einer Fachtagung in Kassel, über die wir schon berichtet haben Alle Informationen zu den Bundesprojekten finden Sie unter www.hospizmachtschule.de Zu allen Aktivitäten der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH können Sie mit uns über unser Projekt- und Ausbildungshandy auch gerne persönlich ins Gespräch kommen; die Rufnummer lautet: 0151/ 55 79 81 57. |
Wir wünschen allen einen schönen Sommer! Dr. Paul Timmermanns |
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