Rundbrief 25 - 26.11.2014
Informationen aus der Arbeit der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH

- Zur aktuellen Sterbehilfedebatte: Pressegespräch mit René Röspel MdB

- Kooperation mit dem Bundesverband Trauerbegleitung – die neue Ausbildung „Große Basisqualifikation Trauerbegleitung“

- Neue Arbeitschwerpunkt der Bundes-Hospiz-Akademie: „Recht und Ethik am Lebensende“

- Schaffung einer neuen Nachrichtenplattform für die gesamte Hospizbewegung

- Schulprojekte „Hospiz macht Schule weiter...“ und „Hospiz macht Schule“

- Zur Begleitarbeit mit Ausdruckspuppen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
 

1. Zur aktuellen Sterbehilfedebatte: Pressegespräch mit René Röspel MdB auf Gut Ahlhausen

Am neuen Sitz der Bundes-Hospiz-Akademie begrüßten wir René Röspel (MdB) am 19.11.2014 zu eine gemeinsamen Austausch in der Frage der aktuellen Sterbehilfe-Debatte im Bundestag. Einige Tage zuvor hat der Deutsche Bundestag die Frage nach Möglichkeiten und Notwendigkeiten weitergehender gesetzlicher Regelungen im Bereich von Sterbehilfe debattiert – eine Fragestellung, zu der nun gerade die Hospizbewegung in Deutschland fundierte Ethik- und Erfahrungskompetenz einbringen kann. Auch René Röspel hatte sich n.a. vor dem Hintergrund seiner Vorsitztätigkeit in der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin“ (2002 – 2005) differenziert in die Bundestagsdebatte eingebracht.

Die Bundes-Hospiz-Akademie weiß sich mit René Röspel darin einig, dass es organisierte Formen von aktiver Sterbehilfe in Deutschland nicht geben soll und dass dieses – wenn diese kulturell sehr sensible Frage des (zwischen-)menschlich intimen Lebens überhaupt in eine über die bestehende Gesetzeslage hinausgehende gesetzgeberische Zuständigkeit gehört – ggf. allenfalls im Sinne einer Rahmengebung gesetzlich ergänzt werden könnte. In der Frage der Tötung auf Verlangen besteht des weiteren Einigkeit darin, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen völlig ausreichend sind. In der Frage des sog. Assistierten Suizids muss gesichert bleiben, dass niemand zur Mitwirkung bei selbstzugefügten Suiziden gedrängt werden darf und dass eine solche Handlung nicht Teil des ärztlichen Auftrags sein kann.

Und doch galt es im gemeinsamen Pressegespräch deutlich zu machen, dass dieses doch nur eine reine rechts-ethische Argumentation sei und dass die Perspektive der Hospizbewegung diejenige der achtsamen Begleitung von Menschen ist. Genau deshalb macht die aktuelle Sterbehilfedebatte - aus Sicht des Begleitauftrags betrachtet - die Hospizbewegung doch recht ratlos, wo sie mit den im Bundestag theoretisch schlimmsten Möglichkeiten von Lebensbedingungen am Lebensende konfrontiert wird. Denn wer wirklich Menschen begleitet, dem kommen Sätze wie, „alles wird gut“ nur sehr selten über die Lippen. Auch die gesicherten Zahlen, dass in gut 98 oder 99 Prozent aller Fälle die palliativmedizinische Symptomkontrolle in Verbindung mit einer alltagsbewährten Lebensbegleitung durch ambulante Hospizdienste tatsächlich greift, bleiben theoretisch und klingen schnell wie Beschwichtigung. Niemand weiß schlicht, wie es am Ende sein wird. Am Ende des Lebens kann dieses nur begleitet werden – dass dieses geschieht, dafür steht die Hospizbewegung.

So machten wir im Gespräch deutlich, dass es sich vielmehr noch als bislang den gesellschaftlichen Bedingungen zuzuwenden gilt, in denen diese schlimmsten Bilder des Sterbens gezeichnet werden. Zu fragen ist: Was führt denn an bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen dazu, dass wir in unserer Gesellschaft eine Kultur des Sterbens diskutieren, die da sagen will: „Wenn du an dein Ende denkst, dann sorge zuerst dafür, dass es rechtlich – gesetzlich – zugesichert und nicht behindert ist, Dir jederzeit am Besten gleich selbst das Leben nehmen zu können und dass alle, die Dir dabei helfen, dieses auch zu tun haben!“ Muss man nicht angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Debatte feststellen: Unsere Kultur des Sterbens ist in den vielen sozialen Voraussetzungen, die es zu ihrer Gestaltung braucht, immer noch meilenweit von einer Kultur des bejahenden Lebens entfernt. Gerade deshalb braucht es die Hospizbewegung wie noch nie. Und dabei ist nicht in erster Linie bloß an ihre finanzielle Ausstattung zu denken und dass sie flächendeckend zu einem regelfinanzierten Dienstleistungsangebot einer qualitativ professionellen Versorgungseinrichtung unseres Gesundheitssystems werden muss. Vielmehr ist sie die kulturelle Idee, dass ein anderes, ein besseres Leben im menschlichen Miteinander möglich ist, für das sich das bürger-gemeinschaftliche Engagement eines jeden immer schon lohnt. Das, wo es geht zu fördern, wäre der richtige politische Auftrag.

Die Debatte zeigt aber auch, dass sich die Hospizbewegung selbst an vielen Punkten kritisch hinterfragen muss. Sie muss sich z.B. den Fragen stellen, ob sie an allen Stellen unserer Gesellschaft für eine neue Kultur des bejahenden Lebens eintreten und arbeiten will oder ob sie sich in den letzten Jahren nicht zu sehr zu einem vollfinanzierten Dienstleistungssegment des Gesundheitssystems hat machen lassen. Des weiteren wird sie vor der Frage stehen, welche Botschaften sie denn hinsichtlich der Reichweite der menschlichen Freiheit gesellschaftlich vermitteln will bzw. tatsächlich vermittelt. Auch die Formen ihrer eigenen Organisation und Struktur wird sie zu diskutieren haben.

Die aktuelle Sterbehilfedebatte macht viele gesellschaftliche Defizite bei den realen sozialen Verhältnissen und Bedingungen der Lebensgestaltung am Lebensende offensichtlich, die alle in den Blick zu nehmen sind. Und die Hospizbewegung steht da mittendrin.

2. Neue Basisqualifizierung Trauerbegleitung für den Hospiz- und Palliativbereich ab Herbst 2015 in gemeinsamer Kooperation von Bundesverband Trauerbegleitung e.V. und der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH

Hospiz- und Palliativdienste und –vereine sind in unterschiedlichen Konstellationen mit dem Trauererleben von Menschen konfrontiert. Sie auch in ihrer Trauer zu begleiten, gehört zum Tätigkeitsprofil von Hospiz- und Palliativarbeit und steht als Auftrag in vielen Satzungen der Hospizvereine und -einrichtungen. So gibt es über die Hospiz- und Palliativlandschaft in Deutschland Einzelbegleitungen bei akuter wie bei antizipatorischer Trauer, es gibt therapeutische Hilfe, wo die Trauer kompliziert und zu komplex ist, es gibt Trauercafés und Trauerspaziergänge, es gibt Angebote von gruppenspezifischen Trauerkreisen für unterschiedliche Alters- und Betroffenengruppen (Kinder und Jugendliche, „Verwaiste Eltern“, verwitwete Frauen und Männer, Menschen, die von dem Suizid eines Zugehörigen, von Gewalttaten oder Unfällen betroffen sind, uvm.), es gibt vielfältige Erinnerungshilfen und Rituale, in regelmäßigen Zeitverläufen durch ein Trauererleben hindurch zu kommen und Dasein zu erfahren, wenn das Gespräch mit einem anderen Menschen der Bewältigung gut tut. Auch gibt es u.E. einen Auftrag der Hospizbewegung, sich um die Entwicklung einer neuen Bestattungskultur zu kümmern.

Zu all dem bedarf es aber einer entsprechend qualifizierten Vorbereitung und Ausbildung in der Trauerbegleitung und zwar auf unterschiedlichen Niveaus. Hierzu differenzierte Bildungsmöglichkeiten zu entwickeln und anzubieten, ist das gemeinsame Ziel des Bundesverbandes Trauerbegleitung e.V. und der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH. In gemeinsamer Kooperation bieten beide Organisationen deshalb eine große Basisqualifizierung Trauerbegleitung für alle in der Hospiz- und Palliativbewegung Aktiven nach den Standards der BVT ab Herbst 2015 an. Das Angebot soll sowohl in einer Inhouse-Variante bundesweit in allen Regionen als auch regelmäßig zentral auf Gut Ahlhausen in Ennepetal etabliert werden. Ein wichtiger Akzent des Angebots ist für Ennepetal die Verbindung des ebenfalls in 2015 zu schaffenden Begegnungszentrums auf Gut Ahlhausen, das auch von Trauernden, die Tage der Besinnung und der intensiveren Begleitung benötigen, genutzt werden kann. Die Anbindung einer Naturbestattungsmöglichkeit in der umliegenden Landschaft soll folgen.

Die große Basisqualifizierung Tauerbegleitung nach den Standards des BVT wird die Voraussetzung werden, mit der Hospiz- und Palliativeinrichtungen zukünftig Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Aktivitäten im Bereich der Trauer und Trauerbegleitung angehen können. Sie umfasst eine Grundstufe und eine Aufbaustufe, geht über mehrtägige und eintägige modulare Veranstaltungsteile mit einem maximalen Umfang von 220 Stunden. Die Grundstufe kann mit einer separaten Teilnahmebestätigung abgeschlossen werden. Im modularen Gesamtsystem der Basisqualifikation soll es für Menschen, die in der Trauerbegleitung von Hospiz- und Palliativeinrichtungen tätig werden wollen, möglich sein, für jedes ihrer eigenen Angebotsniveaus einen passend qualifizierten Abschluss erhalten zu können.

Die gesamte Basisqualifikation wird von in der Trauerbegleitung erfahrenen Referentinnen und Referenten des BVT durchgeführt, denen auch die Arbeit und Kultur der Hospiz- und Palliativbewegung insgesamt vertraut ist.

Bei weiterem Interesse zu diesem qualifizierten Ausbildungsangebot in der Trauerbegleitung können Sie unter der Mailadresse info@bundes-hospiz-akademie.de Informationen erhalten.

3. Neue Arbeitschwerpunkt der Bundes-Hospiz-Akademie: „Recht und Ethik am Lebensende“

In den letzten Monaten ist in der Arbeit der Bundes-Hospiz-Akademie immer deutlicher geworden, dass es im Sinne der Hospizbewegung sehr viel intensiver und auch (selbst)kritischer an gesellschaftlichen Debatten teilzunehmen gilt, die die Konditionen unserer gesellschaftlichen Verständnisse von Recht und Ethik am Lebensende etablieren. Gemeint ist z.B. folgendes: Seit Jahren zeichnet sich im Bereich der Rechtswissenschaft z.B. die Entwicklung ab, dass immer mehr die Faktizität von Rechtssprechung in aktuellen Gerichtsurteilen zum Maßstab des Geltungszusammenhanges in der Gesetzgebung selbst wird. Auch läuft als ein weiteres Beispiel eine breite gesellschaftliche Debatte über die Geltungsgrenzen der menschlichen Freiheit und Unhintergehbarkeit des individuellen Lebens. Mehr noch als bisher sollte sich die Hospizbewegung in diese gesellschaftlichen Debatten einbringen. Deshalb haben wir das Thema „Recht und Ethik am Lebensende“ als neuen Arbeitsschwerpunkt der Bundes-Hospiz-Akademie aufgegriffen. Wie wir dieses Thema „Recht und Ethik am Lebensende“ voranbringen können, wollen wir in den derzeit laufenden Gesprächen mit Rechtswissenschaftlern und Lehrstühlen ausloten und im kommenden Jahr dazu eine Umsetzungsstruktur schaffen. Momentan wird da z.B. über die Schaffung von öffentlichen Gesprächsreihen oder auch an die Gründung eines entsprechenden Institutes gedacht.

4. Schaffung einer neuen Nachrichtenplattform für die gesamte Hospizbewegung

Bereits im letzten Rundbrief haben wir über das Vorhaben berichtet, eine neue Nachrichtenplattform für die Hospizbewegung zu entwickeln, die einerseits für alle Informationen der Hospizvereine und –institutionen durchlässig ist und andererseits rein kostendeckend so arbeitet, dass sie auch für einen möglichst kleinen Obulus von allen Hospizvereinen in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden kann. Ein hauptsächliches Ziel des Vorhabens ist die Bereicherung und Anregung der kritischen Diskussion in der Hospizbewegung selbst. In der Frage der Titulierung des vorgesehenen neuen Printmediums lassen wir uns von dem Gedanken leiten, dass er eine Themenbreite innerhalb der Hospizbewegung verkörpern können solle und zwar in einer Form, die die kritische Auseinandersetzung fördert, ohne selber gleich bestimmte inhaltliche Positionen zu forcieren. Hierzu haben wir uns intensiv im Austausch mit der Murnau-Stiftung mit dem Stummfilmklassiker „das Cabinet des Dr. Caligari“ beschäftigt. Im kommenden Monat sprechen wir viele Einzelpersönlichkeiten der Hospiz- und Palliativbewegung an, mit in die Netzwerkbildung zu dem neuen Nachrichtenmedium einzusteigen. Die erste Ausgabe des Printmediums soll dann 2015 erscheinen. Für kritische Anmerkungen zu dem Gesamtvorhaben unter Mail: info@bundes-hospiz-akademie.de sind wir dankbar.

5. Schulprojekte „Hospiz macht Schule weiter...“ und „Hospiz macht Schule“

Im Projekt „Hospiz macht Schule weiter...“für die weiterführenden Schulen ist der letzte Kurs der insgesamt 6-tägigen Weiterbildung gerade zu Ende gegangen. Der nächste Kurs findet an folgenden Teminen statt: 26. – 28.6.2015 (Block 1) und 23. – 25.9.2015 (Block 2)

!!! Informationen und Anmeldung hier !!!

Im Projekt „Hospiz macht Schule“ für Grundschulen blicken wir mittlerweile auf eine fast 10-jährige Erfahrung aus der Bundes-Koordination des Projektes zurück. Dabei haben wir in der Bundes-Hospiz-Akademie die Vielzahl der konkreten Erfahrungen der Hospizvereine bei der Durchführung des Projektes immer wieder an die Ausbildungskonzeption für die aktiven Ehrenamtlichen im Projekt rückgekoppelt, so dass wir hier schon vor einigen Jahren zu einem Ausbildungsstandard gekommen sind, den wir auch mit qualifizierten Referenten der Bundes-Hospiz-Akademie entprechend vermitteln und bei dem Hospizvereine an dem funktionierend umfassenden Erfahrungswissen im Projekt partizipieren können. „Hospiz macht Schule“ von 2014 ist eben nicht mehr „Hospiz macht Schule“ von 2007. Es galt und gilt eben vieles zu lernen, wenn man in den Schulen bestehen können will.

Für Hospizvereine und –institutionen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen Befähigungskurs der Bundes-Hospiz-Akademie in einer inhouse-Variante zu einem frei vereinbarten Termin in die eigene Region zu holen. Gerne helfen wir bei Rückfragen über die Projekthotline 0151/ 55 79 81 57 weiter, wenn es Ausschau zu halten gilt, nach entsprechend im Projekt aktiven Hospizvereinen in Ihrer Region.

Zentrale Angebote von Hospiz-macht-Schule-Kursen bestehen zur Zeit an folgenden Orten und Terminen:

Für den Kurs am 5./ 6.12.2014 in Halle sind noch einige wenige Plätze frei
(Anmeldung hier)
Kurs am 13./ 14.2.2015 im Kloster Kostenz (bei Regensburg)
(Anmeldung hier)
Kurs am 10./ 11.4.2015 – 18. offener Befähigungskurs – in Ennepetal
(Anmeldung hier)
Kurs am 17./ 18.4.2015 in Gaggenau – Schloss Rotenfels (bei Karlsruhe)
(Anmeldung hier)
Kurs am 10./ 11.7.2015 – 19. offener Befähigungskurs – in Ennepetal
(Anmeldung hier)
Kurs am 17./ 18.7.2015 im Kloster Kostenz (bei Regensburg)
(Anmeldung hier)
Kurs am 13./ 14.11.2015 im Kloster Kostenz (bei Regensburg)
(Anmeldung hier)
Kurs im Herbst in Gaggenau – Schloss Rotenfels (bei Karlsruhe)
(Termin bitte anfragen)

6. Neuer Info-Workshop zur Begleitarbeit mit Ausdruckspuppen

Die Arbeit mit Ausdruckspuppen kann helfen, sprachlich verbal nur schwer erreichbares Leben zu gestalten und zu begleiten. Wie das möglich ist, was es dazu braucht und wie man das erlernen kann... dazu weisen wir auf unseren 2. Info-Workshop für alle Aktiven im Projekt „Hospiz macht Schule“ hin.

Der neue Workshop findet statt am 17.5.2014 von 13,00 h bis 18,00 h in Ennepetal.

!!! Anmeldung und Information hier !!!

Mit besten Grüßen und guten Wünschen für die kommenden Tage
Ihr

Dr. Paul Timmermanns
(Geschäftsführung)

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